Arbeitszeitgesetz 2026: Diese Pflichten kommen auf Handwerkschefs zu

Arbeitszeitgesetz 2026: Was Handwerkschefs jetzt wissen müssen

Ab 2026 kommen neue Pflichten zur Arbeitszeiterfassung auf Handwerksbetriebe zu. Erfahren Sie, was das BAG-Urteil bedeutet und wie Sie als Chef rechtskonform handeln.

Das BAG-Urteil von 2022: Ein Wendepunkt für das Handwerk

Seit dem Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) hat sich die rechtliche Landschaft für Arbeitgeber grundlegend verändert. Das Gericht stellte klar: Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Diese Entscheidung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Für Handwerkschefs bedeutet das: Die Zeiten, in denen Arbeitszeiten auf Zuruf oder nach Gedächtnis abgerechnet wurden, sind endgültig vorbei.

Besonders brisant: Behörden berufen sich bereits jetzt auf das BAG-Urteil, obwohl die konkrete gesetzliche Umsetzung noch aussteht. Bei Betriebsprüfungen wird die Arbeitszeiterfassung aktiv geprüft – und Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte im August 2024 (Az. 15 K 964/24) die öffentlich-rechtlichen Pflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung. Damit ist klar: Die Verpflichtung besteht bereits heute, auch ohne finales Gesetz.

Was das Arbeitszeitgesetz 2026 konkret fordert

Beginn & Ende erfassen

Arbeitgeber müssen den Beginn, das Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit – inklusive Überstunden – systematisch aufzeichnen.

Elektronisch ab 2026

Der Referentenentwurf des BMAS sieht vor, dass die Zeiterfassung ab 2026 elektronisch erfolgen muss. Ausnahme: Betriebe mit unter 10 Mitarbeitern.

Objektiv & verlässlich

Das System muss objektiv, verlässlich und für Mitarbeiter zugänglich sein. Handschriftliche Zettelwirtschaft reicht nicht mehr aus.

Bußgelder drohen

Bei fehlender oder unzureichender Zeiterfassung drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Verstoß – unabhängig davon, ob das finale Gesetz bereits in Kraft ist.

Die Realität im Handwerk: Warum viele Betriebe noch nicht vorbereitet sind

In vielen Handwerksbetrieben sieht die Praxis heute noch anders aus: Stundenzettel werden auf zerknitterten Notizblöcken festgehalten, Arbeitszeiten nach Feierabend aus dem Gedächtnis rekonstruiert oder im besten Fall in Excel-Tabellen eingetragen. Projektleiter notieren Zeiten ihrer Monteure auf Papier, die dann im Büro mühsam abgetippt werden.

Das Problem dabei: Diese Methoden entsprechen nicht den Anforderungen an ein „objektives und verlässliches System”, wie es das BAG fordert. Zudem entstehen massive Ineffizienzen:

Bis zu 15-20% der Arbeitszeit in Handwerksbetrieben geht für administrative Tätigkeiten verloren, die durch strukturierte Digitalisierung eliminiert werden könnten. Bürokräfte verbringen Stunden damit, unleserliche Handschriften zu entziffern, fehlende Angaben nachzutragen und Unstimmigkeiten mit Monteuren zu klären.

Für Monteure bedeutet das: Abends noch 30-45 Minuten im Büro sitzen, um Stundenzettel auszufüllen – Zeit, die als unbezahlte Überstunden verloren geht und die Stimmung im Team belastet. „Auf Dauer Überstunden machen, macht krank – psychisch und körperlich”, warnen Arbeitsmediziner.

Besonders kritisch: Viele Betriebe wiegen sich in falscher Sicherheit. „Das haben wir schon immer so gemacht” oder „Uns hat noch nie jemand kontrolliert” sind häufige Aussagen. Doch die Rechtslage hat sich fundamental geändert.

Was 2026 zusätzlich auf Chefs zukommt: Entgelttransparenz und Mindestlohn

Das Arbeitszeitgesetz ist nicht die einzige Neuerung, die Handwerkschefs 2026 erwartet. Mit der EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz kommen ab Juni 2026 weitere Verpflichtungen:

Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Betriebe müssen Gehaltsspannen bereits in Stellenausschreibungen offenlegen. Kein „Gehalt nach Vereinbarung” mehr.

Auskunftsrecht für Mitarbeiter: Beschäftigte können geschlechtsbezogene Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen anfragen. Arbeitgeber müssen innerhalb von zwei Monaten Auskunft geben.

Mindestlohn steigt: Ab Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde – ein Kostenfaktor, den Betriebe in ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen.

Aushangpflicht erweitert: Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz müssen am Arbeitsplatz ausgehängt oder digital zugänglich gemacht werden.

Diese Regelungen bedeuten für Handwerksbetriebe: Mehr Transparenz, mehr Dokumentationspflichten, höhere Personalkosten. Wer jetzt nicht handelt, gerät ab 2026 schnell in Bedrängnis.

So werden Handwerksbetriebe rechtssicher: 5 Schritte zur konformen Arbeitszeiterfassung

Die Einführung eines rechtskonformen Zeiterfassungssystems muss kein Mammutprojekt sein. Mit der richtigen Strategie gelingt die Umstellung reibungslos:

1

Status Quo analysieren

Prüfen Sie ehrlich: Wie werden Arbeitszeiten aktuell erfasst? Wo sind Schwachstellen? Sind Beginn, Ende und Pausen lückenlos dokumentiert? Gibt es eine revisionssichere Archivierung? Erstellen Sie eine Liste der Anforderungen speziell für Ihren Betrieb – mobile Monteure brauchen andere Lösungen als stationäre Werkstattmitarbeiter.

2

Rechtliche Anforderungen kennen

Das System muss objektiv (nicht manipulierbar), verlässlich (fehlerfrei), zugänglich (für Mitarbeiter einsehbar) und zeitnah (tägliche Erfassung) sein. Es muss Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit inklusive Überstunden aufzeichnen. Beachten Sie: Eine Delegation der Erfassung an Mitarbeiter ist möglich, aber Sie bleiben in der Kontrollpflicht.

3

Digitale Lösung wählen

Suchen Sie eine Lösung, die speziell für Handwerksbetriebe entwickelt wurde: GPS-Erfassung für mobile Monteure, Offline-Fähigkeit für Baustellen ohne Internet, automatische Projektzuordnung, Überstundenkalkulation und nahtlose Integration in bestehende Systeme (DATEV, ERP). Achten Sie auf DSGVO-Konformität und deutsche Server-Standorte.

4

Mitarbeiter einbinden

Der häufigste Grund für Scheitern von Digitalisierungsprojekten: fehlende Akzeptanz im Team. Kommunizieren Sie transparent, warum die Umstellung nötig ist (rechtliche Pflicht!), welche Vorteile entstehen (weniger Papierkram, pünktlicher Feierabend), und planen Sie eine kurze Schulung ein. Holen Sie Feedback ein und nehmen Sie Bedenken ernst. Je besser Mitarbeiter die App verstehen, desto höher die Akzeptanz.

5

Pilotphase & Optimierung

Starten Sie mit einer kleinen Gruppe (z.B. ein Team) für 2-4 Wochen. Sammeln Sie Erfahrungen, identifizieren Sie Stolpersteine und optimieren Sie Prozesse, bevor Sie betriebsweit ausrollen. Planen Sie einen festen Stichtag für den verbindlichen Start – keine endlosen Übergangszeiten, die zu Chaos führen.

Wie die MeinHandwerker-App Sie rechtssicher macht

Die MeinHandwerker-App wurde speziell entwickelt, um Handwerksbetriebe bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu unterstützen – ohne zusätzlichen Aufwand zu schaffen:

  • <strong>Mobile Zeiterfassung mit GPS:</strong> Mitarbeiter stempeln direkt auf der Baustelle ein und aus – mit automatischer GPS-Erfassung und Projektzuordnung
  • <strong>Offline-fähig:</strong> Funktioniert auch ohne Internet – Daten werden automatisch synchronisiert, sobald die Verbindung wieder steht
  • <strong>Automatische Überstundenberechnung:</strong> Das System erkennt Überstunden, Nachtzuschläge und Feiertagszuschläge automatisch
  • <strong>Revisionssichere Archivierung:</strong> Alle Zeiteinträge werden DSGVO-konform und manipulationssicher gespeichert
  • <strong>DATEV-Schnittstelle:</strong> Nahtloser Export in Ihre Lohnbuchhaltung – ohne manuelle Übertragung
  • <strong>Transparenz für Mitarbeiter:</strong> Jeder kann seine eigenen Zeiten einsehen und prüfen – erfüllt die Anforderung der Zugänglichkeit
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Stefan M.
Geschäftsführer, Elektrobetrieb mit 12 Mitarbeitern

Muss ich als Handwerkschef wirklich schon jetzt die Arbeitszeit erfassen, obwohl das Gesetz noch nicht verabschiedet ist?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) klargestellt, dass bereits jetzt eine Verpflichtung zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht. Diese leitet sich aus EU-Recht ab und gilt unabhängig von der nationalen Gesetzgebung. Behörden prüfen bereits aktiv und können Bußgelder verhängen, auch wenn das finale Arbeitszeiterfassungsgesetz noch aussteht.

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeitern?

Derzeit ja. Das BAG-Urteil macht keine Ausnahme für Kleinbetriebe. Allerdings sieht der Referentenentwurf des BMAS vor, dass Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung befreit werden könnten. Eine manuelle, papierbasierte Erfassung wäre dann ausreichend. Diese Ausnahme ist aber noch nicht rechtskräftig.

Kann ich die Zeiterfassung an meine Mitarbeiter delegieren?

Ja, das BAG erlaubt die Delegation der Zeitaufzeichnung an Mitarbeiter. Allerdings bleiben Sie als Arbeitgeber in der Pflicht, geeignete Kontrollmechanismen einzurichten, die sicherstellen, dass die Aufzeichnungen tatsächlich korrekt und vollständig erfolgen. Sie können sich also nicht einfach zurücklehnen – Sie müssen ein System etablieren und überwachen.

Was passiert, wenn ich die Arbeitszeiterfassung nicht einführe?

Bei Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Die Arbeitsschutzbehörden können Betriebsprüfungen durchführen und Sanktionen verhängen. Zudem besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko bei Arbeitsunfällen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass gesetzliche Ruhezeiten eingehalten wurden. Im schlimmsten Fall können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Reicht eine Excel-Tabelle oder ein Papier-Stundenzettel zur Zeiterfassung aus?

Theoretisch ja, praktisch problematisch. Das BAG fordert ein „objektives und verlässliches System”. Excel-Tabellen können leicht manipuliert werden und sind nicht revisionssicher. Papier-Stundenzettel können verloren gehen, unleserlich sein oder nachträglich verändert werden. Ab 2026 wird voraussichtlich die elektronische Zeiterfassung Pflicht (außer für Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeitern). Es ist daher ratsam, bereits jetzt auf digitale Lösungen zu setzen.

Meine Monteure arbeiten auf wechselnden Baustellen ohne stabiles Internet. Wie soll die digitale Zeiterfassung da funktionieren?

Moderne Zeiterfassungs-Apps wie die MeinHandwerker-App sind offline-fähig. Das bedeutet: Mitarbeiter können ihre Zeiten auch ohne Internetverbindung erfassen. Die Daten werden lokal auf dem Smartphone gespeichert und automatisch synchronisiert, sobald wieder eine Internetverbindung besteht. GPS-Daten werden ebenfalls lokal gespeichert und nachträglich übertragen.

Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?

Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitszeitaufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Im Kontext von Lohnsteuer und Sozialversicherung gelten jedoch längere Aufbewahrungsfristen (bis zu 6 Jahre für steuerliche Unterlagen). Es empfiehlt sich daher, Arbeitszeitaufzeichnungen mindestens 6 Jahre revisionssicher zu archivieren.

Was ist mit Datenschutz? Darf ich GPS-Daten meiner Mitarbeiter erfassen?

Die GPS-Erfassung ist grundsätzlich zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist und einem legitimen Zweck dient (z.B. Nachweis der Arbeitszeit auf Baustellen, Projektzuordnung). Wichtig: Mitarbeiter müssen umfassend informiert werden, und die Daten dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine permanente Überwachung der Bewegungsprofile ist nicht zulässig. Bei der MeinHandwerker-App werden GPS-Daten nur beim Ein- und Ausstempeln erfasst – nicht kontinuierlich – und DSGVO-konform auf deutschen Servern gespeichert.

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