Was ist die E-Rechnungspflicht – und betrifft sie deinen Betrieb?
Stell dir vor: Thomas, Inhaber eines 8-Mann-Elektrobetriebs aus Dortmund, schickt im März 2026 wie gewohnt eine PDF-Rechnung per E-Mail an seinen Gewerbekunden. Drei Wochen später kommt sie zurück – mit dem Vermerk: „Wir akzeptieren nur noch E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD.” Und Thomas weiß nicht einmal, was das ist.
So oder so ähnlich wird es im Jahr 2026 vielen Handwerksbetrieben in Deutschland gehen. Denn das Wachstumschancengesetz hat die E-Rechnungspflicht festgeschrieben – eine gesetzliche Verpflichtung, Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format auszustellen und zu empfangen.
Konkret bedeutet das: Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei, die du per E-Mail versendest. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Datenformat (XML-basiert), das von Software automatisch gelesen, verarbeitet und archiviert werden kann. Die gute Nachricht: Für die meisten Handwerksbetriebe läuft die Umsetzung einfacher ab, als du vielleicht denkst.
Wichtig: Die Pflicht gilt nur für B2B-Rechnungen (zwischen Unternehmen), also nicht für Privatkunden. Wenn du ausschließlich Privatleute als Kunden hast, bist du von der Pflicht ausgenommen. Sobald du aber auch nur einen Gewerbekunden hast, gilt sie für dich.
- PDF per E-Mail gilt NICHT als E-Rechnung
- Gilt nur für B2B-Rechnungen (Gewerbekunden)
- Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz 2024

