Was ist die Berufsgenossenschaft – und warum betrifft sie jeden Handwerker?
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Gewerbetreibende in Deutschland. Für Handwerksbetriebe besteht eine Pflichtmitgliedschaft – unabhängig von der Betriebsgröße, der Anzahl der Mitarbeiter und der Rechtsform. Auch als Soloselbstständiger ohne Angestellte sind Sie automatisch Mitglied und müssen sich anmelden.
Thomas Müller, Elektromeister aus Köln, erinnert sich noch gut an seine erste Betriebsprüfung: „Ich dachte, die BG ist nur was für große Baufirmen. Als mein Steuerberater mich auf den rückständigen Beitragsbescheid hinwies, hatte ich ein Problem.” Der Fehler war teuer – und hätte leicht vermieden werden können.
In Deutschland sind gewerbliche Betriebe je nach Branche verschiedenen Berufsgenossenschaften zugeordnet. Für die meisten Handwerksbetriebe ist die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zuständig – darunter Elektriker, Maler, Dachdecker, SHK-Betriebe und Schreiner. Holz- und Metallbetriebe fallen teilweise unter die BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall).
Stand September 2026: Laut einer Bitkom-Studie 2025 haben 72 % der befragten Handwerksbetriebe Wissenslücken bei bürokratischen Pflichten – die BG-Anmeldung gehört zu den am häufigsten unterschätzten Punkten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie wissen müssen, und liefern Ihnen eine praktische Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung im Handwerk.

