Berufsgenossenschaft Handwerk: Pflichten & Beitrag 2026

Berufsgenossenschaft im Handwerk: Pflichten, Beiträge & Checkliste 2026

Jeder Handwerksbetrieb muss Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein – egal ob Einzelkämpfer oder Betrieb mit 20 Mitarbeitern. Was das konkret bedeutet, wie sich der Beitrag berechnet und wie Sie ihn legal senken können, erfahren Sie hier.

Was ist die Berufsgenossenschaft – und warum betrifft sie jeden Handwerker?

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Gewerbetreibende in Deutschland. Für Handwerksbetriebe besteht eine Pflichtmitgliedschaft – unabhängig von der Betriebsgröße, der Anzahl der Mitarbeiter und der Rechtsform. Auch als Soloselbstständiger ohne Angestellte sind Sie automatisch Mitglied und müssen sich anmelden.

Thomas Müller, Elektromeister aus Köln, erinnert sich noch gut an seine erste Betriebsprüfung: „Ich dachte, die BG ist nur was für große Baufirmen. Als mein Steuerberater mich auf den rückständigen Beitragsbescheid hinwies, hatte ich ein Problem.” Der Fehler war teuer – und hätte leicht vermieden werden können.

In Deutschland sind gewerbliche Betriebe je nach Branche verschiedenen Berufsgenossenschaften zugeordnet. Für die meisten Handwerksbetriebe ist die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zuständig – darunter Elektriker, Maler, Dachdecker, SHK-Betriebe und Schreiner. Holz- und Metallbetriebe fallen teilweise unter die BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall).

Stand September 2026: Laut einer Bitkom-Studie 2025 haben 72 % der befragten Handwerksbetriebe Wissenslücken bei bürokratischen Pflichten – die BG-Anmeldung gehört zu den am häufigsten unterschätzten Punkten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie wissen müssen, und liefern Ihnen eine praktische Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung im Handwerk.

Berufsgenossenschaft im Handwerk – die Zahlen

10.000 €
maximales Bußgeld bei verspäteter oder fehlender BG-Anmeldung
SGB VII §192
7 Tage
Frist zur Anmeldung nach Betriebsgründung oder Einstellung des ersten Mitarbeiters
BG BAU Anmeldepflicht
bis 30%
mögliche Beitragssenkung durch aktive Präventionsarbeit und Prämienprogramme
BG Beitragsausgleichsverfahren

Welche Berufsgenossenschaft ist für meinen Handwerksbetrieb zuständig?

Welche Berufsgenossenschaft für Ihren Betrieb zuständig ist, richtet sich nach dem Gewerbezweig – nicht nach dem Standort oder der Betriebsgröße. Die wichtigsten Zuordnungen für Handwerksbetriebe im Überblick:

Gewerk Zuständige BG
Elektriker, Maler, SHK, Dachdecker, Zimmerer, Schreiner (Bau) BG BAU
Tischler, Metallbauer, Schweißer, Kfz-Handwerk BGHM (Holz und Metall)
Friseure, Bäcker, Fleischer BGN (Nahrungsmittel)
Reinigungsdienste, Gebäudedienstleister BG RCI

Bei Mischbetrieben – z. B. ein Schreiner, der auch Montagen auf Baustellen durchführt – entscheidet die überwiegende Tätigkeit. Im Zweifel legt die Einzugsstelle gemeinsam mit dem Unternehmen fest, welche BG zuständig ist. Eine Doppelmitgliedschaft ist möglich, aber selten.

Praxis-Tipp: Sie sind unsicher, welche BG für Sie gilt? Nutzen Sie das Online-Zuständigkeitsformular auf der Website der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) – dort werden Sie in wenigen Schritten der richtigen BG zugeordnet.

BG-Pflichten im Handwerk: Die Checkliste für Betriebsinhaber

Diese 7 Pflichten gegenüber der Berufsgenossenschaft müssen Handwerksbetriebe erfüllen – von der Gründung bis zum laufenden Betrieb.

1

1. Anmeldung innerhalb von 7 Tagen

Direkt nach der Betriebsgründung – oder spätestens wenn Sie den ersten Mitarbeiter einstellen – müssen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Frist beträgt 7 Tage. Bei verspäteter Anmeldung drohen Bußgelder bis 10.000 €, im Schadensfall sogar persönliche Haftung. Die Anmeldung erfolgt online über das BG-Portal oder per Formular. Halten Sie bereit: Handelsregisternummer, Gewerbeart, Anzahl der Mitarbeiter, voraussichtliche Lohnsumme.

2

2. Jährlichen Lohnnachweis übermitteln

Bis zum 16. Februar jeden Jahres müssen Sie den digitalen Lohnnachweis über das BG-Portal einreichen. Grundlage ist die tatsächliche Brutto-Lohnsumme des Vorjahres aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auf Basis dieser Meldung berechnet die BG den endgültigen Jahresbeitrag und gleicht ggf. gezahlte Vorschüsse ab. Fehler im Lohnnachweis können zu Nachzahlungen oder Rückerstattungen führen.

3

3. Arbeitsunfälle fristgerecht melden

Verunglückt ein Mitarbeiter und ist infolgedessen länger als 3 Tage arbeitsunfähig, müssen Sie den Unfall innerhalb von 3 Tagen der BG melden (Unfallanzeige). Wegeunfälle zählen ebenfalls. Meldepflichtig sind auch Unfälle von Aushilfen, Minijobbern und Praktikanten. Die Meldung erfolgt über das Arbeitgeberkonto im BG-Portal – am besten unterstützt durch eine lückenlose Baustellendokumentation, die im Streitfall schützt.

4

4. Beitragszahlungen pünktlich leisten

Die BG zieht zunächst Vorschüsse ein – in der Regel alle zwei Monate. Die Zahlungstermine 2026 der BG BAU: 15. Januar, 16. März, 15. Mai, 15. Juli, 15. September, 16. November. Nach Jahresende folgt die endgültige Abrechnung. Zahlungsrückstände führen zu Mahngebühren und können im schlimmsten Fall zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren führen. Richten Sie einen SEPA-Lastschriftauftrag ein, um Fristen nicht zu verpassen.

5

5. Betriebsänderungen melden

Jede wesentliche Änderung Ihres Betriebs muss der BG unverzüglich gemeldet werden: Neue Tätigkeitsfelder (z. B. Erweiterung um ein zweites Gewerk), Änderung der Rechtsform (z. B. GbR wird GmbH), erheblicher Anstieg der Mitarbeiterzahl oder Lohnsumme, Betriebsunterbrechung oder -aufgabe. Auch der Kauf eines anderen Betriebs muss kommuniziert werden.

6

6. Arbeitssicherheit aktiv umsetzen

Die BG ist nicht nur Beitragseintreiber – sie ist auch Präventionspartner. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind Sie verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt zu bestellen (ASiG / DGUV Vorschrift 2). Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter können oft das vereinfachte Unternehmermodell nutzen – ein Online-Kurs der BG, der diese Pflicht abdeckt. Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich stattfinden und schriftlich dokumentiert werden.

7

7. Präventionsprogramme nutzen und Beitrag senken

Aktive Unfallprävention wird von der BG finanziell belohnt. Über das gesetzlich vorgeschriebene Beitragsausgleichsverfahren können Betriebe mit wenig Unfällen Nachlässe von bis zu 30 % auf den Jahresbeitrag erhalten. Die BG BAU bietet ab 2026 zwei neue Arbeitsschutzprämien an. Außerdem lohnt es sich, die Beitragsbescheide regelmäßig zu prüfen – Fehler bei der Gefahrklassen-Einstufung können zu überhöhten Beiträgen führen.

Wie wird der BG-Beitrag berechnet?

Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft richtet sich nach drei Faktoren und lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen:

Beitrag = (Lohnsumme × Gefahrklasse × Beitragsfuß) ÷ 1.000

1. Lohnsumme: Die Summe aller Bruttolöhne Ihrer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter im Vorjahr. Hinzu kommt ein pauschaler Unternehmerlohn, wenn Sie als Inhaber freiwillig mitversichert sind.

2. Gefahrklasse: Jede Branche wird nach Unfallrisiko in eine Gefahrklasse eingestuft. Elektriker haben z. B. eine niedrigere Gefahrklasse als Dachdecker. Die BG BAU veröffentlicht jährlich den aktuellen Gefahrtarif – es lohnt sich, die Einstufung Ihres Betriebs zu prüfen.

3. Beitragsfuß: Dieser Wert gibt an, wie viel Geld pro 1.000 € Lohnsumme zu zahlen ist. Er variiert je nach BG und wird jährlich festgesetzt.

Praxisbeispiel: Ein Malerbetrieb mit 4 Mitarbeitern und einer Jahreslohnsumme von 180.000 € zahlt bei einer Gefahrklasse von 6,0 und einem Beitragsfuß von 5,50 → (180.000 × 6,0 × 5,50) ÷ 1.000 = 5.940 € Jahresbeitrag. Durch aktive Prävention und das Prämienprogramm der BG lässt sich dieser Betrag um bis zu 30 % reduzieren – also bis zu 1.782 € Ersparnis pro Jahr.

Stand September 2026: Die aktuellen Gefahrklassen und Beitragsfüße finden Sie direkt auf der Website Ihrer zuständigen BG. Änderungen werden in der Regel zum Jahresbeginn bekanntgegeben.

Wie MeinHandwerker-App bei der BG-Dokumentation hilft

Unfälle digital dokumentieren

Arbeitsunfälle sofort mit Fotos, Zeugenangaben und Uhrzeit in der App erfassen – für die BG-Meldung und im Streitfall.

Lohnnachweis-Grundlage auf Knopfdruck

Alle Arbeitsstunden lückenlos erfasst – die Lohnsumme für den jährlichen BG-Lohnnachweis ist jederzeit abrufbar.

Unterweisungen dokumentieren

Sicherheitsunterweisungen mit digitaler Unterschrift quittieren lassen – rechtssicherer Nachweis gegenüber BG und Behörden.

Checklisten auf der Baustelle

Arbeitssicherheits-Checklisten mobil abhaken – Ihre Mitarbeiter haben alle BG-relevanten Prüfpunkte immer dabei.

Was passiert, wenn Sie Pflichten nicht erfüllen?

Die Berufsgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit erheblichen Durchsetzungsbefugnissen. Wer seine Pflichten nicht erfüllt, riskiert mehr als ein Bußgeld:

  • Verspätete Anmeldung: Bußgeld bis zu 10.000 €, rückwirkende Beitragsnachzahlung mit Zinsen (aktuell 1 % pro Monat).
  • Unterlassene Unfallmeldung: Ordnungswidrigkeit, Nachzahlungsforderungen, bei vorsätzlichem Handeln strafrechtliche Konsequenzen.
  • Falscher Lohnnachweis: Nachveranlagung, Aufschlag bis 25 % auf den Beitrag, mögliche Betriebsprüfung.
  • Unfall ohne BG-Mitgliedschaft: Der Betriebsinhaber haftet persönlich für alle Heilbehandlungskosten und Renten des Verletzten – unbegrenzt und lebenslang.

Die gute Nachricht: Die meisten BGen sind bei erstmaliger Verfehlung kulant, wenn Betriebe proaktiv auf sie zugehen. Sprechen Sie Probleme aktiv an – das ist besser als auf eine Prüfung zu warten.

Übrigens: Neben der BG-Pflichtversicherung gibt es weitere wichtige Versicherungen für Ihren Handwerksbetrieb, die Sie kennen sollten.

Dokumentation macht den Unterschied – auch gegenüber der BG

Lückenlose Arbeitsnachweise, digital erfasste Unterweisungen und saubere Zeiterfassung schützen Sie bei BG-Prüfungen und Streitfällen. MeinHandwerker-App unterstützt Sie dabei – 30 Tage kostenlos testen.

Cookie Consent with Real Cookie Banner