Die Zeiterfassungspflicht 2026: Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?
Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) steht fest: Systematische Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht – und zwar bereits jetzt. Das Urteil basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Ab 2026 wird es konkret: Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass die Zeiterfassung elektronisch erfolgen muss. Ausnahmen gibt es voraussichtlich nur für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern – doch auch hier ist die manuelle Erfassung längst nicht mehr zeitgemäß.
Die Konsequenzen sind ernst: Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Behörden kontrollieren bereits jetzt, auch wenn das finale Gesetz noch aussteht. Für Handwerkschefs bedeutet das: Handeln ist keine Option mehr, sondern Pflicht.
Doch die eigentliche Herausforderung liegt woanders: Wie überzeugen Sie Ihre Mitarbeiter davon, dass die Umstellung auf digitale Zeiterfassung keine Überwachungsmaßnahme ist, sondern eine Chance für mehr Effizienz und weniger Papierkram?

