Gilt die DSGVO wirklich für jeden Handwerksbetrieb?
Ja – die DSGVO gilt für jeden Handwerksbetrieb in Deutschland, egal ob Einzelunternehmer, 5-Mann-Betrieb oder Familienunternehmen mit 40 Mitarbeitern. Es gibt keine Ausnahme für Kleinstbetriebe. Seit dem 25. Mai 2018 sind alle Betriebe zur Einhaltung verpflichtet.
Viele Handwerker wissen das noch immer nicht – oder verdrängen es. “Das betrifft doch nur große Konzerne” ist ein weit verbreiteter Irrtum. Dabei verarbeitet selbst ein kleiner Malerbetrieb täglich personenbezogene Daten: Kundennamen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Fotos von Baustellen. All das fällt unter die DSGVO.
Die gute Nachricht: Die wichtigsten Pflichten sind überschaubar. Wer die 8 zentralen Punkte dieser Checkliste umsetzt, ist auf der sicheren Seite. Und das Risiko bei Nichteinhaltung ist real: Die Datenschutzbehörden können Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro verhängen – auch gegen kleine Betriebe.

