Gesetzesänderungen 2026 Handwerk: Checkliste & Überblick

Gesetzesänderungen 2026 im Handwerk: Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Mindestlohn, Asbest, Ausbildung, E-Rechnung – 2026 bringt für Handwerksbetriebe eine Reihe neuer Pflichten. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Gesetzesänderungen kompakt zusammengefasst.

Was ändert sich 2026 für Handwerksbetriebe?

Für Handwerksbetriebe bringt das Jahr 2026 gleich mehrere gesetzliche Neuerungen auf einmal: Mindestlohnerhöhung, verschärfte Asbestregeln, neue Ausbildungsordnungen und die nahende E-Rechnungspflicht. Wer diese Änderungen ignoriert, riskiert Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

Laut Bitkom-Studie 2025 sind 72 % der Handwerksbetriebe bereits ohne die neuen Pflichten am Limit – umso wichtiger ist es, frühzeitig zu wissen, was auf Sie zukommt. Dieser Überblick hilft Ihnen, die wichtigsten Gesetzesänderungen 2026 schnell zu erfassen und gezielt zu handeln.

Die gute Nachricht: Die meisten Änderungen lassen sich mit einfachen Anpassungen im Betriebsalltag umsetzen – besonders dann, wenn Sie bereits auf digitale Prozesse setzen.

Handwerk & Recht: Das sagen die Zahlen

13,90 €
Mindestlohn pro Stunde ab Januar 2026 – ein Anstieg um 1,08 €
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2026
19
Bauberufe erhalten ab August 2026 modernisierte Ausbildungsordnungen
Zentralverband Deutsches Handwerk 2026
30.000 €
mögliches Bußgeld bei Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht
BMAS Referentenentwurf 2026

Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2026 – Ihre Checkliste

Gehen Sie diese Punkte durch und prüfen Sie, ob Ihr Betrieb bereits vorbereitet ist. Haken Sie ab, was erledigt ist – und handeln Sie, wo noch Nachholbedarf besteht.

1

Mindestlohn auf 13,90 € angepasst?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde – ein Anstieg um 1,08 Euro gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig wurde die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich angehoben.

Was Sie jetzt tun müssen:

  • Überprüfen Sie alle Lohnverträge und passen Sie Stundenlöhne entsprechend an
  • Aktualisieren Sie Lohnabrechnungen für Minijobber (neue Stundengrenze beachten)
  • Kalkulieren Sie Angebote und Stundensätze neu, um die gestiegenen Lohnkosten weiterzugeben
  • Branchenmindestlöhne prüfen: Im Elektrohandwerk gilt ab 2026 z. B. 14,93 €/Std., im Dachdeckerhandwerk 14,96–16,60 €/Std.
2

Asbestregeln für Baustellen bekannt und umgesetzt?

Seit Anfang 2026 gelten deutlich verschärfte Vorschriften zum Umgang mit Asbest und Gefahrstoffen. Besonders betroffen sind Betriebe, die im Gebäudebestand tätig sind – also bei Sanierungen, Umbauten oder Modernisierungen. Die neue Gefahrstoffverordnung betrifft vor allem SHK-, Elektro- und Dachdeckerbetriebe.

Neue Pflichten im Überblick:

  • Häufigere Asbestprüfungen vor Arbeitsbeginn – auch bei scheinbar harmlosen Tätigkeiten wie Bohren oder Stemmen
  • Namentliche Nennung aller Beschäftigten in der Betriebsanzeige, inkl. Fachkundenachweise und Vorsorgedokumentation
  • Genehmigungspflicht bei Abbrucharbeiten mit niedrigem oder mittlerem Risiko
  • Erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber Behörden

Tipp: Schulen Sie Ihr Team und dokumentieren Sie alle asbestbezogenen Maßnahmen sorgfältig – am besten digital, damit Nachweise jederzeit abrufbar sind.

3

Ausbildungsvergütung und neue Ausbildungsordnungen berücksichtigt?

Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung erneut. Azubis, die 2026 ihre Ausbildung beginnen, haben Anspruch auf mindestens:

  • 1. Lehrjahr: 724 €
  • 2. Lehrjahr: 854 €
  • 3. Lehrjahr: 977 €
  • 4. Lehrjahr: 1.014 €

Dazu kommt: Ab dem 1. August 2026 treten in 19 Bauberufen modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft. Die Inhalte wurden überarbeitet mit Schwerpunkten auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Arbeitssicherheit. Betriebe mit Auszubildenden sollten ihre Ausbildungspläne daraufhin prüfen.

4

E-Rechnung: Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026

Die E-Rechnungspflicht kommt in Wellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Handwerksbetriebe im B2B-Bereich noch Papierrechnungen versenden. Ab 1. Januar 2027 gilt für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro die Versandpflicht – kleinere Betriebe haben bis 2028 Zeit.

Warten Sie aber nicht bis zum letzten Moment. Unsere E-Rechnung Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie sich jetzt vorbereiten.

Was jetzt zu tun ist:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann
  • Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Frist für Ihren Betrieb gilt
  • Testen Sie den E-Rechnungsempfang bereits jetzt
5

Arbeitszeiterfassung: Elektronische Pflicht kommt

Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass die Zeiterfassung für die meisten Betriebe künftig elektronisch erfolgen muss. Ausnahmen gelten nur für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern. Wer gegen die Aufzeichnungspflicht verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

Handwerksbetriebe, die noch auf Stundenzettel in Papierform setzen, sollten jetzt handeln. Alles zu den Arbeitszeitgesetz-Pflichten für Chefs lesen Sie hier.

6

Entgelttransparenz: Neue Pflichten ab Juni 2026

Ab dem 7. Juni 2026 tritt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft. Für Handwerksbetriebe bedeutet das in der Praxis:

  • Stellenausschreibungen müssen künftig eine Gehaltsangabe oder -spanne enthalten – kein „Gehalt nach Vereinbarung” mehr
  • Mitarbeiter können Auskunft über durchschnittliche Gehälter vergleichbarer Positionen verlangen
  • Betriebe müssen die Anfrage innerhalb von zwei Monaten beantworten

Tipp: Überarbeiten Sie Ihre Stellenanzeigen frühzeitig und legen Sie intern einheitliche Gehaltsstrukturen fest.

7

Weitere Neuerungen auf dem Schirm?

Neben den oben genannten Kernpunkten gibt es 2026 noch weitere Änderungen, die je nach Betrieb relevant sein können:

  • Aktivrente: Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können ab 2026 bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen – interessant für Betriebe mit erfahrenen Seniormitarbeitern
  • EU AI Act: Ab 1. August 2026 endet die Übergangsfrist. Betriebe, die KI-Systeme einsetzen, müssen Compliance-Vorgaben der EU erfüllen und transparent über den KI-Einsatz informieren
  • DSGVO: Regelmäßige Prüfung der DSGVO-Pflichten bleibt Pflicht – besonders bei Baustellenfotos und Kundendaten
  • Digitale Steuerbescheide: Ab 1. Januar 2026 stellen Finanzämter Steuerbescheide standardmäßig nur noch digital bereit

So behalten Handwerksbetriebe den Überblick – ohne Mehraufwand

Alle genannten Gesetzesänderungen haben eines gemeinsam: Sie verlangen mehr Dokumentation, mehr Nachweise, mehr Transparenz. Das klingt nach mehr Bürokratie – aber es muss kein Chaos bedeuten.

Betriebe, die bereits digital arbeiten, haben einen klaren Vorteil: Zeiterfassung, Arbeitsnachweise, Stundenzettel, Baustellenfotos und Mitarbeiterdaten lassen sich zentral und rechtssicher verwalten. Laut Bitkom-Studie 2025 sehen 89 % der Handwerksbetriebe in der Digitalisierung eine Chance – gerade in Zeiten steigender Compliance-Anforderungen.

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