Was regelt die Gewerbeabfallverordnung für Handwerker?
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Handwerksbetriebe seit dem 1. August 2017, Bau- und Abbruchabfälle in zehn Fraktionen getrennt zu sammeln – von Holz und Metall bis Fliesen und Gips. Fällt auf einer Baustelle mehr als 10 m³ Abfall an, muss die Trennung zusätzlich mit Lageplan, Fotos und Entsorgernachweisen dokumentiert werden.
Klingt nach Behördenkram, betrifft aber den Alltag fast jedes Gewerks: Der Fliesenleger, der ein Bad zurückbaut. Der Trockenbauer, der Gipskartonreste produziert. Der Dachdecker, der alte Bitumenbahnen abreißt. Der Elektriker, der Kabelreste und Verpackungen hinterlässt. Für all diese Betriebe gilt: Wer Abfall erzeugt oder besitzt, ist für die richtige Trennung verantwortlich.
Das Tückische: Viele Betriebe kennen die Verordnung zwar grob, haben aber keinen festen Ablauf dafür. Der Container wird bestellt, irgendwer wirft irgendwas hinein – und erst wenn das Umweltamt oder der Generalunternehmer nachfragt, wird hektisch nach Lieferscheinen gesucht. Genau dafür ist diese Checkliste gedacht: als Ablauf, den Sie einmal festlegen und dann auf jeder Baustelle wiederholen.
Viele Handwerker fragen sich: Wird das überhaupt kontrolliert? Ehrliche Antwort: bisher eher selten. Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe ergab, dass nur drei von 16 Bundesländern angaben, Gewerbeabfälle aktiv zu kontrollieren. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen – denn öffentliche Auftraggeber, Generalunternehmer und Bauherren verlangen die Nachweise zunehmend schon im Vertrag.
- Gilt seit 1. August 2017 für alle Gewerbebetriebe
- 10 Fraktionen bei Bau- und Abbruchabfällen
- Dokumentationspflicht ab mehr als 10 m³ pro Baustelle

