Saison-Kurzarbeitergeld beantragen: Anleitung 2026/27

Saison-Kurzarbeitergeld beantragen: In 7 Schritten sicher durch den Winter

Ab 1. Dezember beginnt die Schlechtwetterzeit. Wer Saison-Kurzarbeitergeld richtig beantragt, hält sein Team über den Winter, ohne auf den Lohnkosten sitzen zu bleiben. Diese Anleitung zeigt Stand Oktober 2026, welche Voraussetzungen gelten, welche Fristen zählen und welche Nachweise die Agentur für Arbeit sehen will.

Was ist Saison-Kurzarbeitergeld und wer kann es beantragen?

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist eine Leistung der Agentur für Arbeit nach § 101 SGB III. Es ersetzt in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März 60 % (mit Kind 67 %) des ausgefallenen Nettolohns. Anspruch haben Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten- und Landschaftsbaus sowie des Gerüstbaus.

Die Idee dahinter: Statt im Winter Leute zu entlassen und im Frühjahr mühsam neue zu suchen, behalten Sie Ihre eingespielte Mannschaft. Gerade bei der aktuellen Fachkräftelage ist das bares Geld wert. Wer einmal im März mit halber Kolonne auf die Baustelle musste, weil die Gesellen über den Winter zur Konkurrenz gewechselt sind, weiß, wovon die Rede ist.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Dachdeckermeister Jens aus dem Sauerland hat sechs Mitarbeiter. Im Januar liegt zwei Wochen lang Schnee, an Arbeiten auf dem Dach ist nicht zu denken. Ohne Saison-KUG müsste er die Löhne aus eigener Tasche weiterzahlen oder Kündigungen aussprechen. Mit Saison-KUG übernimmt die Agentur für Arbeit einen großen Teil des Lohnausfalls – vorausgesetzt, Jens hat die Ausfallstunden sauber dokumentiert und den Antrag rechtzeitig gestellt.

Wichtig für Ausbaugewerke: Elektro-, SHK- oder Malerbetriebe fallen in der Regel nicht unter die Saison-KUG-Regelung, weil sie nicht zur Winterbeschäftigungs-Umlage herangezogen werden. Bei ihnen kommt bei Auftragsmangel nur das konjunkturelle Kurzarbeitergeld infrage – mit vorheriger Anzeige bei der Agentur für Arbeit. Im Zweifel klärt ein Anruf beim Arbeitgeber-Service, ob Ihr Betrieb erfasst ist.

Viele Handwerker fragen sich: Muss ich Saison-Kurzarbeitergeld vorher anmelden? Nein – anders als beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld entfällt beim Saison-KUG die vorherige Anzeige des Arbeitsausfalls. Sie rechnen monatlich ab und reichen den Antrag nachträglich ein. Genau deshalb hängt alles an der Qualität Ihrer Nachweise.

  • Schlechtwetterzeit: 1. Dezember bis 31. März
  • Bauhauptgewerbe, Dachdecker, GaLaBau, Gerüstbau
  • Keine vorherige Anzeige nötig – Abrechnung monatlich

Saison-KUG und Winterbau in Zahlen

60–67%
des ausgefallenen Nettolohns ersetzt das Saison-Kurzarbeitergeld
§ 105 i. V. m. § 101 SGB III
3 Monate
Ausschlussfrist für den Antrag – danach verfällt der Anspruch ohne Ausnahme
Merkblatt 8d, Bundesagentur für Arbeit
72%
der Handwerksbetriebe fühlen sich zu beschäftigt für Digitalisierung – und dokumentieren oft noch auf Papier
Bitkom-Studie Digitalisierung des Handwerks 2025

Saison-Kurzarbeitergeld beantragen: Die 7 Schritte im Überblick

So beantragen Sie Saison-Kurzarbeitergeld: 1. Anspruch prüfen, 2. Arbeitszeitkonten klären, 3. Ausfallgründe festlegen, 4. Ausfallstunden täglich dokumentieren, 5. Wintergeld berechnen, 6. Antrag Kug 307 und Abrechnungsliste Kug 308 einreichen, 7. Unterlagen vier Jahre aufbewahren. Die Details zu jedem Schritt lesen Sie hier.

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Schritt 1: Anspruch des Betriebs prüfen – noch vor dem 1. Dezember

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Betrieb überhaupt zu den förderfähigen Branchen gehört: Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau oder Gerüstbau. Ein Indiz ist, dass Sie die Winterbeschäftigungs-Umlage zahlen. Gemischtbetriebe (z. B. Zimmerei mit Dachdeckerei) sollten die Zuordnung frühzeitig mit der Agentur für Arbeit klären.

Klären Sie außerdem: Welche Mitarbeiter sind versicherungspflichtig beschäftigt? Minijobber, Azubis und Mitarbeiter in gekündigter Stellung erhalten grundsätzlich kein Saison-KUG. Erstellen Sie sich eine einfache Liste – das spart später beim Ausfüllen der Abrechnungsliste viel Zeit.

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Schritt 2: Arbeitszeitkonten prüfen – Guthaben geht vor

Grundsätzlich muss vorhandenes Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit aufgelöst werden, bevor Saison-KUG fließt. Das Saison-KUG wird erst „nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben“ ab der ersten Ausfallstunde gezahlt. Ausnahmen gelten etwa für Guthaben, das zum Ausgleich eines verstetigten Monatslohns oder für Qualifizierung angespart wurde.

Der Vorteil für Ihre Mitarbeiter: Für jede ausgefallene Stunde, die durch Guthaben ausgeglichen wird, gibt es 2,50 € Zuschuss-Wintergeld – steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass Sie die Stände der Arbeitszeitkonten zum Stichtag sauber nachweisen können. Wer Überstunden auf Zetteln im Bauwagen sammelt, hat hier schnell ein Problem.

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Schritt 3: Ausfallgründe sauber unterscheiden

Saison-KUG gibt es für zwei Arten von Arbeitsausfall: witterungsbedingt und wirtschaftlich (saisonaler Auftragsmangel). Witterungsbedingt ist ein Ausfall nur, wenn er ausschließlich auf zwingende Witterungsgründe zurückgeht und an einem Arbeitstag mindestens eine Stunde der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit ausfällt.

„Zwingend“ heißt: Die Arbeit war technisch unmöglich, wirtschaftlich unvertretbar oder den Mitarbeitern nicht zumutbar – Frost beim Betonieren, Sturm beim Dachdecken, gefrorener Boden im GaLaBau. Nieselregen allein reicht meist nicht. Notieren Sie deshalb immer den konkreten Grund, nicht nur „schlechtes Wetter“.

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Schritt 4: Ausfallstunden und Wetter täglich dokumentieren

Das ist der Schritt, an dem in der Praxis die meisten Anträge wackeln. Die Agentur für Arbeit darf Arbeitszeitaufzeichnungen, Stundenzettel und Baustellentagebücher einsehen (§ 319 SGB III). Halten Sie daher für jeden Mitarbeiter und jeden Tag fest: geleistete Stunden, Ausfallstunden, Baustelle und Ausfallgrund.

Ergänzen Sie die Wetterlage im Bautagebuch – Temperatur, Niederschlag, Wind, idealerweise mit Foto. So können Sie auch Monate später belegen, warum am 14. Januar auf der Baustelle Müller nichts ging. Mit einer digitalen Zeiterfassung für Handwerksbetriebe erfassen Ihre Leute die Stunden direkt auf dem Handy, statt sie am Freitag aus dem Gedächtnis aufzuschreiben.

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Schritt 5: Wintergeld und SV-Erstattung mitberechnen

Neben dem Saison-KUG gibt es zwei ergänzende Leistungen, die über die Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert werden:

  • Zuschuss-Wintergeld: 2,50 € je ausgefallener Stunde, die durch Arbeitszeitguthaben ausgeglichen wird.
  • Mehraufwands-Wintergeld: 1,00 € je geleisteter Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis Ende Februar (im Dezember bis zu 90, im Januar und Februar bis zu 180 Stunden).

Beide Leistungen werden netto ausgezahlt. Zusätzlich können Arbeitgeber die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Saison-KUG-Bezieher beantragen. Diese Erstattung wird oft vergessen – dabei macht sie bei einer größeren Kolonne schnell einen spürbaren Betrag aus.

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Schritt 6: Antrag Kug 307 und Abrechnungsliste Kug 308 einreichen

Der Antrag wird monatlich nachträglich gestellt – mit dem Leistungsantrag (Vordruck Kug 307) und der Abrechnungsliste (Kug 308). Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihre Lohnabrechnungsstelle liegt. Laut Merkblatt sollen die Unterlagen bis zum 15. des Folgemonats eingehen; die Einreichung ist auch elektronisch über die eServices der Arbeitsagentur möglich.

Harte Grenze ist die Ausschlussfrist von drei Monaten: Sie beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, für den Sie Saison-KUG beantragen. Für Dezember 2026 ist also spätestens Ende März 2027 Schluss. Geht der Antrag später ein, gibt es kein Geld – egal aus welchem Grund. Wichtig: Sie zahlen das Saison-KUG zunächst selbst mit dem Lohn aus und bekommen es anschließend erstattet. Planen Sie die Liquidität entsprechend ein.

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Schritt 7: Nachweise vier Jahre aufbewahren und Prüfung vorbereiten

Die Zahlung erfolgt zunächst vorläufig; die Agentur für Arbeit prüft später abschließend. Die Pflicht, Arbeitszeitnachweise zu führen und vier Jahre aufzubewahren, ergibt sich aus § 320 Abs. 3 SGB III. Bei falschen Angaben drohen Rückforderungen und Bußgelder.

Legen Sie pro Monat einen Ordner (oder digitalen Ordner) an mit: Abrechnungsliste, Stundennachweisen, Bautagebuch-Einträgen mit Wetterangaben und den Arbeitszeitkonto-Ständen. Mehr zu allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Betriebsunterlagen lesen Sie in unserer Checkliste.

Wie viel Geld gibt es beim Saison-Kurzarbeitergeld?

Das Saison-Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Netto-Entgeltdifferenz, für Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 %. Hinzu kommen 2,50 € Zuschuss-Wintergeld je durch Guthaben ausgeglichener Ausfallstunde und 1,00 € Mehraufwands-Wintergeld je geleisteter Stunde zwischen 15. Dezember und Ende Februar. Der Arbeitgeber kann zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.

Leistung Höhe Zeitraum Wer profitiert
Saison-Kurzarbeitergeld 60 % / 67 % der Nettoentgeltdifferenz 1. Dezember – 31. März Mitarbeiter
Zuschuss-Wintergeld 2,50 € je Ausfallstunde aus Guthaben 1. Dezember – 31. März Mitarbeiter
Mehraufwands-Wintergeld 1,00 € je geleisteter Stunde 15. Dezember – Ende Februar Mitarbeiter
Erstattung SV-Beiträge vom Arbeitgeber allein getragene Beiträge bei Saison-KUG-Bezug Arbeitgeber

Zur Finanzierung zahlen Betriebe die Winterbeschäftigungs-Umlage. Im Bauhauptgewerbe wurde sie für 2026 befristet von 2,0 % auf 1,0 % der Bruttolohnsumme gesenkt (0,6 % Arbeitgeber, 0,4 % Arbeitnehmer). Für Ihre Lohnabrechnung im Handwerk bedeutet das: Lassen Sie die Umlagesätze für 2027 rechtzeitig von Ihrem Steuerbüro prüfen.

Rechenbeispiel (vereinfacht): Ein Geselle ohne Kind fällt im Januar an 40 Stunden witterungsbedingt aus. Sein Arbeitszeitkonto ist bereits aufgebraucht. Er erhält für diese Stunden 60 % des ausgefallenen Nettolohns als Saison-KUG. Für jede Stunde, die er im Januar tatsächlich arbeitet, kommen 1,00 € Mehraufwands-Wintergeld obendrauf. Die genauen Beträge ergeben sich aus den pauschalierten Nettoentgelt-Tabellen der Bundesagentur – Ihr Lohnbüro rechnet das in der Regel automatisch.

Die 6 häufigsten Fehler beim Saison-KUG – und wie Sie sie vermeiden

Ausschlussfrist verpasst

Drei Monate nach Monatsende ist Schluss. Tragen Sie sich die Fristen für Dezember bis März direkt in den Kalender ein.

„Schlechtes Wetter“ als Begründung

Ohne konkreten Grund (Frost, Sturm, Schnee) und Baustellenbezug ist der witterungsbedingte Ausfall kaum zu belegen.

Guthaben nicht aufgelöst

Wer Saison-KUG beantragt, obwohl noch Arbeitszeitguthaben besteht, riskiert Rückforderungen.

Stundenzettel nachträglich ausgefüllt

Am Freitag aus dem Gedächtnis notierte Stunden sind bei einer Prüfung angreifbar. Tagesaktuell erfassen!

Falsche Mitarbeiter einbezogen

Minijobber, Azubis oder gekündigte Mitarbeiter haben in der Regel keinen Anspruch auf Saison-KUG.

SV-Erstattung vergessen

Die Erstattung der Arbeitgeberbeiträge muss mitbeantragt werden – sonst verschenken Sie Geld.

Warum die Dokumentation über Ihr Geld entscheidet

Ob das Saison-Kurzarbeitergeld am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet nicht der Antrag, sondern die Prüfung. Die Agentur für Arbeit zahlt zunächst vorläufig und kann später Arbeitszeitaufzeichnungen und Baustellentagebücher anfordern. Fehlen Belege, wird zurückgefordert – teils für mehrere Monate.

Das Problem im Alltag: Im Winter wechselt die Lage täglich. Montag geht noch was, Dienstag friert es, Mittwoch wird die Kolonne auf eine Innenbaustelle umgesetzt, Donnerstag ist wieder Schluss. Wer das am Monatsende aus Wochenzetteln, WhatsApp-Nachrichten und Erinnerungen rekonstruieren muss, sitzt am Wochenende im Büro – und produziert trotzdem Lücken.

Laut Bitkom-Studie 2025 fühlen sich 72 % der Handwerksbetriebe zu beschäftigt, um sich mit Digitalisierung zu befassen, und 69 % scheuen die Investitionskosten. Gerade die Schlechtwetterzeit zeigt aber, was Papier wirklich kostet: verlorene Ansprüche, Nacharbeit und Stress mit der Prüfung. Im Sommer haben Sie die Zeit, Ihre Abläufe umzustellen – im Dezember profitieren Sie davon.

Auch beim Personal lohnt sich der Blick nach vorn: Wer seine Stammmannschaft mit Saison-KUG über den Winter hält, muss im Frühjahr weniger Leute neu suchen. Betriebe mit Saisonspitzen finden zusätzliche Tipps im Beitrag zu Saisonkräften im GaLaBau.

So hilft MeinHandwerker-App in der Schlechtwetterzeit

MeinHandwerker-App beantragt kein Saison-KUG für Sie – aber sie sorgt dafür, dass Sie die Nachweise auf Knopfdruck haben. Ausfallstunden werden direkt in der Zeiterfassung als „Saison-Kurzarbeit / Ausfallstunden“ gebucht, getrennt von den Projektstunden. Wetterdaten halten Sie im Bautagebuch fest, und die Stunden gehen per DATEV-Lohnexport an Ihr Lohnbüro.

Konkret heißt das für Ihren Betrieb:

  • Ausfallstunden sauber getrennt: Mitarbeiter buchen Saison-Kurzarbeit bzw. Ausfallstunden als eigenen Eintrag in der Zeiterfassung – tagesaktuell vom Handy.
  • Wetter belegt: Im digitalen Bautagebuch lassen sich Wetterdaten und Fotos pro Baustelle und Tag erfassen.
  • Winter-Arbeitszeitmodelle: Saisonale Arbeitszeitmodelle (z. B. kürzere Winterarbeitszeit von Dezember bis März) und Schlechtwetter-Tage lassen sich hinterlegen.
  • Arbeitszeitkonten im Blick: Über- und Minusstunden sind für jeden Mitarbeiter jederzeit einsehbar.
  • Weniger Abschreibarbeit: Der DATEV-Lohnexport übergibt die erfassten Zeiten an die Lohnabrechnung.

So wird aus der Monatsend-Puzzlearbeit ein kurzer Blick in die Auswertung – und bei einer Prüfung durch die Agentur für Arbeit liegen alle Nachweise geordnet vor.

  • Ausfallstunden als eigene Buchung in der Zeiterfassung
  • Wetterdaten im digitalen Bautagebuch
  • DATEV-Lohnexport für das Lohnbüro

Diesen Winter keine Ausfallstunden mehr auf Zetteln suchen

Erfassen Sie Arbeits- und Ausfallstunden direkt auf der Baustelle, dokumentieren Sie das Wetter im Bautagebuch und haben Sie die Nachweise für die Agentur für Arbeit jederzeit griffbereit. Testen Sie MeinHandwerker-App 30 Tage kostenlos – rechtzeitig vor dem 1. Dezember.

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