Was ist Scheinselbstständigkeit – und warum ist sie gefährlich?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als selbstständiger Subunternehmer beschäftigt wird, rechtlich aber als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer eingestuft werden muss. Das Risiko trägt dabei vor allem der Auftraggeber – also Sie als Handwerksbetrieb.
Stellt das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Scheinselbstständigkeit fest, werden nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend bis zu vier Jahre nachgefordert. Dazu kommen Lohnsteuer-Nachzahlungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) – mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Laut Handwerksblatt sind gerade Bau- und Ausbaugewerbe besonders häufig von Betriebsprüfungen betroffen. Denn im Handwerk ist die Zusammenarbeit mit Subunternehmern und Solo-Selbstständigen weit verbreitet – und damit auch das Risiko.
Besonders heikel: Auch wenn Sie selbst gutgläubig waren, haften Sie als Auftraggeber für die Nachzahlungen. Einen Präzedenzfall kennen viele: Eine Baufirma musste 100.000 Euro nachzahlen – obwohl der Subunternehmer formal einen eigenen Betrieb führte (Hessisches Landessozialgericht, Az. L 8 BA 51/20).

