Was ist eine Gefährdungsbeurteilung – und warum ist sie für jeden Handwerksbetrieb Pflicht?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Analyse aller Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Ihrem Betrieb auf mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Ihre Mitarbeiter. Sie ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geregelt und gilt ab dem ersten Beschäftigten – ohne Ausnahme, unabhängig von der Betriebsgröße.
Viele Handwerksbetriebe denken: „Das ist doch nur etwas für Großkonzerne.” Das ist ein teurer Irrtum. Tischlermeister Andreas K. aus Augsburg erlebte genau das: Bei einer Routinekontrolle der Berufsgenossenschaft konnte er keine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorzeigen. Ergebnis: eine Verwarnung, eine Nachfrist von vier Wochen – und schlaflose Nächte. „Ich wusste gar nicht, dass ich das schriftlich festhalten muss. Ich dachte, wir machen das ja sowieso sicher”, sagt er rückblickend.
Das Arbeitsschutzgesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Maler, Elektriker oder SHK-Betrieb. Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren, regelmäßig aktualisieren und auf Anfrage vorlegen können. Seit 2013 gehören auch psychische Belastungen zwingend zur Beurteilung – und genau hier werden die Kontrollen 2026 deutlich verschärft.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Struktur ist eine Gefährdungsbeurteilung kein bürokratisches Monster, sondern ein praxisnahes Werkzeug für mehr Sicherheit – und weniger Haftungsrisiko – in Ihrem Betrieb. Dieser Artikel zeigt Ihnen, worauf es ankommt, welche Fehler teuer werden können und welche Checkliste Sie sofort verwenden können.

