Was ist eine Inventur im Handwerksbetrieb und wer muss sie machen?
Die Inventur im Handwerksbetrieb ist die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag, meist dem 31. Dezember. Pflicht ist sie für bilanzierende Betriebe, etwa jede GmbH und jeden Einzelunternehmer über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn. Gezählt werden Material, Ware, Werkzeug und unfertige Aufträge.
Kennen Sie das? Am 30. Dezember steht der Meister mit Klemmbrett in der Halle, die Gesellen zählen Kabelrollen und Fittings, und erst beim Blick in die Transporter merkt man: In jedem Fahrzeug liegt Material für mehrere tausend Euro, das auf keiner Liste steht. Dazu kommt die Baustelle, auf der seit November gearbeitet wird, die aber erst im Februar abgenommen wird. Gehört die jetzt in die Inventur oder nicht?
Genau hier passieren in vielen Betrieben die teuersten Fehler. Denn die Inventur ist kein lästiges Zählritual, sondern die Grundlage für Ihren Jahresabschluss und damit für Ihre Steuerlast. Wer zu viel Bestand ansetzt, versteuert Gewinne, die es nie gab. Wer zu wenig erfasst oder schlampig dokumentiert, riskiert bei der nächsten Betriebsprüfung Hinzuschätzungen.
Die gute Nachricht: Mit etwas Vorbereitung im Oktober und November wird die Inventur zum Jahresende 2026 kein Wochenend-Marathon. Die folgende Checkliste führt Sie Punkt für Punkt durch die Vorbereitung, die Zählung und die Nachbereitung. Sie ist auf die typischen Besonderheiten im Handwerk zugeschnitten: Fahrzeuglager, Leihwerkzeug, Material beim Kunden und halbfertige Arbeiten. Rechtsstand: Oktober 2026.

